AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen von DJ Bauer | Bauer-Fotobox
Stand: 01. Januar 2025
§ 1 Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers ist unter folgenden Stornierungsbedingungen möglich:
– Bis 3 Monate vor Veranstaltung wird keine Stornogebühr berechnet.
– Bis 2 Monate vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Gesamtbetrags berechnet.
– Ab 1 Monat vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Gesamtbetrags berechnet.
– weniger als 7 Tage vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe vom 80% des Gesamtbetrages berechnet.
Sollte es nach der Stornierung durch den Auftraggeber zu einem Ersatz-Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornogebühren gesondert geregelt.
Ein Rücktritt seitens DJ oder Fotobox ist nur durch höhere Gewalt, wie z.B. Krankheit oder Unfall möglich. Der DJ wird in so einem Fall alles in seiner Macht mögliche tun, um dem Auftraggeber gleichwertigen Ersatz zu stellen.
§ 2 Haftung / Gefahrübergang
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Veranstaltung durch den DJ verursacht worden ist.
Für Schäden am Equipment und Musikdatenträger vom DJ oder Hardware der Fotobox (Fotobox und Hintergrundsystem), die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Auftraggeber.
Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umständen (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörung beim Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, kein Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
§ 3 Datenschutz: Daten des Auftraggebers
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
§ 4 Zahlung
Die Zahlung ist bis zwei Wochen nach der Veranstaltung auf das genannte Konto zu überweisen. In jedem Fall werden bei Zahlungsverzug pro Mahnung 12% Verzugszinsen in Rechnung gestellt.
§ 5 Sonstiges
Verpflegung / Getränke
Alkoholfreie Getränke und anlassübliche Verpflegung sind bei längerer Veranstaltungsdauer durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
§ 6 Parkplatz / Zufahrt
Für Ein-/ und Ausladen des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. Ein PKW-Parkplatz (ggf. mit Anhänger) in der Nähe des Auftrittortes ist vom Auftraggeber zu gewährleisten.
§7 GEMA-Gebühren
Alle anfallenden Gebühren werden direkt vom Veranstalter/Auftraggeber getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei reinen Privatveranstaltungen entfallen die GEMA-Gebühren. (Bei privaten Veranstaltungen fällt keine GEMA an).
§ 8 Arbeitsplatz
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass dem DJ ausreichend Platz zur Verfügung steht, um sein Equipment aufzustellen.
Der Auftraggeber sorgt für die notwendigen (abgesicherte) Stromanschlussmöglichkeit (Schuko-Steckdose 230V).
Der Arbeitsplatz des DJ darf nicht dreckig oder uneben sein. Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Equipment vor Sonneneinstrahlung, Regen oder sonstigen Fremdkörpern geschützt ist. Falls die Performance aus Gründen abgebrochen werden muss, wird trotzdem die volle Gage fällig.
$ 9 Schlussbestimmung
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksameren Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
